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Erklärung über den Übertritt

Vereinfachter Übertritt

Seit 1. Januar gibt es auch in Bayern einen vereinfachten Übertritt zwischen den evangelischen Konfessionen (lutherisch, reformiert, methodistisch). Wir freuen uns über die getroffene Vereinbarung als wichtiges Zeichen für ein gutes ökumenisches Miteinander.

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