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Kirche von unten

Kirche von unten heißt konkret, dass alle Entscheidungen, die die Gemeinde betreffen, von ihr selbst getroffen werden. Entscheidungsträger sind entweder das Presbyterium oder die Gesamtgemeinde.

Das von den Gemeindegliedern gewählte Presbyterium (der Kirchenrat) ist zuständig für alle Belange. Dazu gehört die Verantwortung für folgende Belange:

  • Gottesdienst, Taufe, Abendmahl
  • alle Amtshandlungen und den Unterricht
  • Einstellung und Entlassung kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Verwaltung des Vermögens, Haushaltsaufstellung und schließlich die Rechnungsführung innerhalb der Gemeinde

Pfarrstellen werden durch Gemeindewahl besetzt. Es wählt nicht das Presbyterium allein, sondern wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindeglieder. Die Landeskirche besitzt kein Besetzungs- und Versetzungsrecht.