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Gemeindemitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied der evangelisch-reformierten Gemeinde Bayreuth?

  • durch Taufe
  • durch Zuzug
  • durch Übertritt aus der evangelisch-lutherischen Kirche
  • durch Wiedereintritt nach vorhergehendem Austritt

Religionsmerkmale

Bei den kommunalen Meldeämtern sind die Religionsmerkmale „RF“ (= “reformiert“) und „FR“ („französisch-reformiert“) für reformierte Gemeindeglieder vorgesehen. Der evangelisch-lutherischen Kirche ist in Bayern neben „LT“ (= „lutherisch“) auch „EV“ („evangelisch“) zugeordnet. Insbesondere bei Zuzügen aus anderen Bundesländern, aber auch bei Umzügen innerhalb Bayerns ist darauf zu achten, dass Reformierte nicht fälschlicherweise als „EV“ erfasst werden. Natürlich sind wir Reformierten „evangelisch“, mit dem Merkmal „EV“ wären Sie in Bayern allerdings der evangelisch-lutherischen Kirche zugeordnet.

Kirchensteuer

Die Arbeit der Gemeinde finanziert sich im Wesentlichen aus der Kirchensteuer.
Diese wird in Bayern durch die Evangelisch-lutherische Kirche in Bayern mit eingezogen (Kirchensteuermerkmal „EV“) und dann anteilig an die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern weitergeleitet.
Der Anteil an Kirchensteuermitteln, der unserer Gemeinde nach Abzug z.B. der Pfarrgehälter zur Verfügung steht, richtet sich u.a. an den Baulasten und der Gemeindegliederanzahl.
Die Gemeindeversammlung beschließt jährlich über den Haushaltsplan und damit eigenständig über die konkrete Verwendung der Mittel.
Anders als andere Gemeinden erhebt die Ev.-ref. Kirchengemeinde Bayreuth kein zusätzliches Ortskirchgeld von ihren Gemeindegliedern.